Fabelhafte Vielfalt
Bewaldete Kuppen wechseln sich mit idyllischen Wiesentälern ab. Dörfer und Kleinstädte, die sich mit ihrer Struktur ihren authentischen Charakter erhalten konnten, laden zum Entschleunigen ein.
Bei einem Naturpark handelt es sich laut §27 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes um eine Schutzgebietskategorie, welche sich speziell auf Kulturlandschaften fokussiert.
Jeder Naturpark folgt bis 2030 der Leitung eines selbstaufgestellten Naturparkplans.