Projektauswahl
Der Förderausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit eines Projekts und setzt bei Vorliegen mehrerer Projekte Prioritäten zur Abfolge der Bewilligungen.
Die Mitglieder des Förderausschusses erhalten die Projektskizzen und den Projektbewertungsbogen der Region Knüll zusammen mit der Einladung zu den Sitzungen. Die Projektauswahl liegt allein beim Förderausschuss der LAG Knüll. Das Verfahren ist transparent, die Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie anderer Vertreter der Zivilgesellschaft an jeder einzelnen Auswahlentscheidung ist gegeben und Interessenskonflikte werden vermieden.
Die Förderwürdigkeit eines Projektes wird vom Förderausschuss anhand von Basiskriterien und Projektauswahlkriterien anhand des Projektbewertungsbogens (Vorlage s.u.) der Region Knüll geprüft.
Folgende Basiskriterien müssen erfüllt sein:
Das Projekt muss einen Beitrag zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes Knüll 2014-2020 leisten:
- Beitrag zur Erreichung der Entwicklungsziele
- Beitrag zur Umsetzung der Handlungsfelder
- Zugehörigkeit zu Projektbündeln
- Konformität mit dem Finanzierungsplan des REK
Wenn die Basiskriterien erfüllt sind, werden Projektauswahlkriterien hinzugezogen,
deren eingeschätzte Wirkung mit maximal 6 Punkten (1=niedrig, 6=hoch) pro Kriterium bepunktet wird:
-
Das Projekt leistet einen Beitrag zur Bewältigung des
demografischen Wandels im Knüll. - Das Projekt dient der Schaffung bzw. dem Erhalt von Arbeitsplätzen.
- Das Projekt ist sozial und ökologisch verträglich.
- Das Projekt hat auch nach Ende der Förderung Bestand.
- Das Projekt schafft Synergieeffekte.
- Das Projekt ist übertragbar und mustergültig.
- Das Projekt ist innovativ.
Die Projektbewertungen der einzelnen Mitglieder werden in den Sitzungen des Förderausschusses zusammengeführt und ermöglichen so anhand der erreichten Punkte eine Auswahl und Priorisierung der Projekte. Die Projekte werden in der Reihenfolge ihrer Prioritäten bewilligt.
Die zur Beratung und Beschlussfassung anstehenden Projekte werden auf unserer Internetseite vor und nach der Projektauswahl in datenschutzrechtlich zulässiger Weise bekannt gemacht.