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Projektförderung LEADER

Die Europäische Union, der Bund und das Land Hessen unterstützen mit dem LEADER-Programm ländliche Regionen in ihrer eigenständigen Entwicklung. Der Knüll nutzt dieses Programm sehr erfolgreich bereits seit 1995.

Die neue LEADER-Förderperiode 2023-2027 ist gestartet. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung:

In 6 Schritten zur Projektförderung

1. Kontakt aufnehmen

Zunächst sollten Sie in einem Erstgespräch grundsätzlich klären, ob Ihr Projektvorhaben in den LEADER-Förderrahmen passt und welche Fördermöglichkeiten bestehen. Kontakt: info@knuell.de, Telefon: 06677 9399040
In einem Erstgespräch wird geklärt, ob Ihr Projekt inhaltlich in die LEADER-Strategie der Region Knüll passt. Grundlage hierfür sind insbesondere die vier Handlungsfelder des Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Knüll.
Private Existenzgründer im Schwalm-Eder-Kreis wenden sich bitte zunächst an das Virtuelle Gründerzentrum. Kontakt: https://www.vgz-schwalm.de, E-Mail: info@vgz-schwalm.de, Telefon: 06691 207436
WICHTIG! Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden dürfen!

2. Projektskizze einreichen

Wenn das Vorhaben den Zielen und Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie 2023-2027 entspricht, erstellt die/der Projektträger/in eine Projektskizze.

Download:

 Projektskizze LEADER 2023-2027   (pdf – 259,23 kB)

 Sie muss folgende Informationen beinhalten:

  • eine Projektbeschreibung mit Nennung des Projektträgers
  • die Kosten des Projekts sowie die geplante Finanzierung
  • Angabe über den Zeitrahmen der geplanten Umsetzung

sowie in Abhängigkeit von der Art des Projektes:

  • einen Businessplan
  • eine Baugenehmigung
  • Finanzierungszusagen bzw. –nachweise u. a.

3. Prüfung der Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit

Die Abgabe der Projektskizze ist der offizielle Startschuss der Projektprüfung. Die Geschäftsstelle der LEADER-Region Knüll prüft, ob das Projekt die Entwicklungsziele der Region fördert und förderwürdig ist im Sinne des Regionalen Entwicklungskonzeptes Download: 

Die Bewilligungsstellen der Landkreise prüfen, ob das Vorhaben grundsätzlich förderfähig im Sinne der LEADER-Förderrichtlinie ist.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen in der Regel 3 Wochen vor der Förderausschusssitzung der Geschäftsstelle vorliegen sollten, damit noch Zeit für Rückfragen bleibt.

4. Beschlussfassung

Fällt die Vorprüfung positiv aus, kommt das Vorhaben zur Beratung und Bewertung in den LEADER-Förderausschuss. Grundlage für die Bewertung ist ein Projektbewertungsbogen

Die Sitzungen des Förderausschusses finden i. d. R. einmal pro Kalendervierteljahr, ansonsten nach Bedarf, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Den nächsten Termin finden Sie hier. Der Förderausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und das Mindestquorum von 51% der Mitgliedergruppe „Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere Vertreter der Zivilgesellschaft“ erreicht wird.

Auf der Grundlage der Projektbewertung wird eine Projekt-Rangfolge erstellt, nach der gefördert wird. Die Ergebnisse der Projektberatungen werden nach jeder Sitzung auf der Internetseite veröffentlicht.

5. Offiziellen Förderantrag stellen

Sie bekommen nach dem Beschluss des Förderausschusses eine Benachrichtigung der Geschäftsstelle mit der Aufforderung, einen offiziellen Förderantrag zu stellen. 

 LEADER Förderantrag   (docx – 82,90 kB)

Die genannten Anlagen finden Sie auf den Seiten der Bewilligungsstellen der Landkreise Schwalm-Eder und Hersfeld-Rotenburg.

Wenn der ausgefüllte Förderantrag und alle erforderlichen Nachweise komplett bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, ist der Antrag bewilligungsreif. In Abhängigkeit der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel wird der Antrag bewilligt.

6. Antragsbewilligung und Projektstart

Sobald der Förderausschuss das Projekt zur Förderung beschlossen hat, bekommen Sie von der Lokalen Aktionsgruppe eine Nachricht und stellen den formalen Förderantrag bei der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle. Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann der Bewilligungsbescheid ausgestellt werden.

Erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass vorher keine Aufträge vergeben oder Anschaffungen getätigt werden dürfen!