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Weitere Förderprogramme

Hier finden Sie eine Auflistung weiterer Förderprogramme.

Die Liste wird laufend ergänzt.

Weitere Förderprogramme

LandKulturPerlen fördert kulturelle Projekte mit Beträgen zwischen 1000 € und 2000 €.

Antragsteller*in
Ab 2023 können sowohl Rechtskörper wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen Projektanträge stellen. Die Projekte müssen in den ländlichen Räumen Hessens realisiert werden.

Die ländlichen Räume werden dabei gemäß des Thünen Landatlas auf der Ebene der Gemeindeverbände definiert. Zusätzlich muss die Einwohner:innenzahl der Gemeinde oder Kernstadt unter 20 000 liegen. Bei Unsicherheiten können Sie uns gerne kontaktieren.

Förderkriterien
Ihre Projekt…

  • bringt Menschen zusammen und stößt kreative Prozesse an.
  • befähigt die Teilnehmenden Inhalt und Verlauf mitzugestalten.
  • wurde noch nicht begonnen.
  • bindet eine*n Kooperationspartner*in ein, z.B. einen anderen Verein, eine*n Künstler*in oder die Gemeinde.

Nicht gefördert werden z.B. bauliche Maßnahmen sowie reine Konzert- oder Lesungsveranstaltungen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, Sie und Ihre Idee kennenzulernen. Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Bewerbung und unterstützen Sie bei der Projektumsetzung.

Wenn Sie zunächst nur eine grobe, gedankliche Projektskizze haben und Unterstützung in Form von Beratung oder Kontaktvermittlung (beispielsweise zu Kunst- oder Theaterpädagog*innen, einem Träger der Jugendhilfe, einem anderen Verein oder einer Kulturinstitution) benötigen, unterstützt Sie das LandKulturPerlen-Team gerne.

Fristen
Anträge für Projekte im Jahr 2023 können bis zum 2.5.2023 gestellt werden.

Antragstellung
Wenn Sie eine Projektidee haben, kontaktieren Sie unsere Regionalbeauftragten, die Ihnen gerne den Antrag auf Förderung übermitteln. Hier erhalten Sie außerdem Begleitung und Beratung im Förderungsprozess.

Wenn die Förderkriterien nicht ganz auf Sie zutreffen, beraten wir Sie gerne auch zu anderen Förderprogrammen oder suchen für Sie passende Wege der Unterstützung. Nehmen Sie auch in diesem Fall Kontakt mit uns auf oder schauen Sie auch auf der Seite der Kulturberatung Hessen vorbei.

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm stehen für die Gaststätten im ländlichen Raum insgesamt 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. Betriebe können 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die im Jahr 2023 angebotenen Förderaufrufe finden vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 sowie vom 01.06.2023 bis 12.07.2023 statt.

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036 

Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ der hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung aufmerksam machen. Der Aufruf startet morgen am 17. Februar und endet am 10. März.

Das Programm fördert Digitalisierungsvorhaben innerhalb von Vereinen.

Wer darf einen Antrag stellen:

  • gemeinnützige Vereine
  • hessische Dachverbände
  • gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts

Förderumfang:

  • Projekte werden mindestens mit 5.000 Euro und maximal mit 15.000 Euro gefördert
  • Die Zuwendung beträgt 90% der förderfähigen Summe, max. Eigenanteil 10 %

Fördergegenstand:

  • Anschaffung geeigneter Hard- oder Software
  • Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen durch externe Dienstleister:
    • Einführung in den Umgang mit Soft- und Hardware
    • bei der Projektdurchführung (unter anderem Erhebung der Anforderung, Auswahl der Hard-/ Software und der Schulungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Einführung)

Bewerbungsfrist ist der 10. März 2023

Zu weiteren Informationen und zum Antragsformular geht´s hier: https://digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Ehrenamt-digitalisiert

Kommunen können Anträge für Dorfmoderation stellen

Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt werden.

Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen. Um dieses Konzept möglichst gut auszuarbeiten und damit die eigenen Chancen zu verbessern, lohnt es sich, bereits früh mit den Vorbereitungen zu beginnen und sich Unterstützung von Expertinnen und Experten zu sichern.

Das Dorfentwicklungsprogramm

Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant.

Weitere Informationen zum Programm und die Kontakte zu den zuständigen Fach- und Förderbehörden: https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung

Wer?
Bewerben können sich Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Initiativen, Kirchen, Kommunen, gemeinnütze Einrichtungen und Unternehmen, die sich mit einem Projekt dafür einsetzen, dass es sich auch in Zukunft auf dem Land gut leben lässt.

Was?
Gefragt sind innovative Projekte zur Gestaltung der Herausforderungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum, die sich bereits bewährt haben.

Wann?
Die Ausschreibung startet am 8. Februar 2023 und endet am 21. März 2023.

Wie?
Lesen Sie den Auslobungstext und füllen Sie anschließend den Online-Bewerbungsbogen auf www.hessen.de  aus. Hier sind u. a. folgende Angaben notwendig:

  • Allgemeine Angaben zur Bewerbung
    Name des Projektträgers/der Projektträgerin, Rechtsform, Anschrift, Internetauftritt
  • Bei Initiativen, Vereinen, Stiftungen, Institutionen, Unternehmen o.ä.
    Gründungsjahr, Anzahl der Mitglieder/Beschäftigten
  • Ansprechpartner
    Vorname, Name, Telefon, Fax, E-Mail
  • Angaben zum eingereichten Projekt
    Bitte beschreiben Sie Ihr Projekt so prägnant wie möglich.

Gerne können Sie Ihrer Bewerbung auch aussagekräftige Fotos beifügen.
Vergessen Sie bitte nicht, die Einverständniserklärung zu unterschreiben und per Post zu versenden.
Bei Fragen melden Sie sich unter:
E-Mail: Jana.Schaefer@hessen-agentur.de, Tel.: 0611 / 95017 8618

Weitere Informationen: https://hessen.de/presse/bewerbungsphase-fuer-hessischen-demografie-preis-2023-gestartet