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Förderaufruf 2024 für Vereine, Initiativen und Kommunen aus dem Knüll

Regionalbudget unterstützt erfolgreich Vereine und Kommunen – Aufruf für 2024

Der Verein für Regionalentwicklung im Knüllgebiet e.V. hat auch im Jahr 2024 wieder die Möglichkeit, kleinere Vorhaben im Rahmen des „Regionalbudgets“ zu unterstützen. 

Die Fördermittel können von Kommunen, Vereinen sowie Privatpersonen, Organisationen und Initiativen im Knüll in Anspruch genommen werden. Gefördert werden können Vorhaben, die insbesondere folgende Zielsetzung haben:

  • Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
  • Förderung des Naturerlebens, Inwertsetzung des Naturraums
  • Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Vereinsarbeit

Zur LEADER-Region Knüll gehören die Kommunen Breitenbach am Herzberg, Frielendorf, Homberg/Efze, Kirchheim, Knüllwald, Neuenstein, Neukirchen, Niederaula, Oberaula, Ottrau und Schwarzenborn.

Gefördert werden Projekte mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 3.000 Euro bis maximal 20.000 Euro. Die Förderquote beträgt 80 % der förderfähigen Bruttokosten. 10 % davon hat die Region als Eigenanteil zu erbringen. Der Eigenanteil wird in der Region Knüll von den Kommunen per Umlage bereitgestellt.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien und dem in der Region definierten Prozess.

Die Umsetzung eines Projekts darf erst nach der Bewilligung erfolgen und muss bis Oktober 2024 abgeschlossen sein. Bewerbungsschluss ist der 29.02.2024
Detailinformationen zu Fördervoraussetzungen und Prozedere sowie Antragsunterlagen finden sich hier:

 Checkliste Regionalbudget 2024   (pdf – 156,78 kB)

Welcher Projektauswahlbogen für Ihr Vorhaben relevant ist, erfahren Sie über das Regionalmanagement.
Für alle Antragstellenden findet am Dienstag, den 6.2.2024 von 17-18 Uhr ein digitaler Workshop statt. Dort gibt es zusätzliche Informationen und es können Fragen gestellt werden. Anmeldungen über info@knuell.de 

Über die Höhe der Fördermittel kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Es wird ausdrücklich auf den Vorbehalt der Fördermittel hingewiesen.