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Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung tritt ein- bis zweimal im Jahr zusammen, um über alle Angelegenheiten des Verbandes zu beraten und zu entscheiden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Änderung der Verbandssatzung
  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
  • Festsetzung der Verbandsumlage
  • Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogramms

Beide Kreise und alle Städte und Gemeinden entsenden je einen, der Verein zur Regionalentwicklung im Knüllgebiet e. V. vier Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Anzahl der Stimmen richtet sich bei den Kommunen nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Insgesamt verfügen die Kreise, die Städte und Gemeinden und der Verein zur Regionalentwicklung im Knüllgebiet e. V. über je ein Drittel der Stimmen.