Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtsnahme vom 9. bis 17. Dezember 2024 in der Geschäftstelle des Zweckverbands Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die auszulegenden Unterlagen sind auch hier einzusehen:
Neuenstein, 28. November 2023
gez. Dr. Nico Ritz
Verbandsvorsitzender
Amtliche Bekanntmachung Jahresabschlüsse 2022 und 2023
Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 des Zweckverbands Knüllgebiet mit den Rechenschaftsberichten liegen gemäß § 114 Absatz 2 HGO zur Einsichtnahme vom 9. bis 17. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten öffentlich in den Räumen der Geschäftsstelle des Zweckverbands Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein aus.
Die Jahresabschlüsse sind auch hier einzusehen:
Neuenstein, 28.11.2024
gez. Dr. Nico Ritz
Verbandsvorsitzender
Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtsnahme vom 11. Dezember 2023 bis 19. Dezember in der Geschäftstelle des Zweckverbandes Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die auszulegenden Unterlagen sind auch hier einzusehen:
Neuenstein, 30. November 2023
gez. Dr. Nico Ritz, Verbandsvorsitzender
Amtliche Bekanntmachung zur Satzungsänderung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Knüllgebiet hat in ihrer Sitzung am 13.07.2021 gemäß §21 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine Änderung der Satzung des Zweckverbands Knüllgebiet vom 01. September 1996 in der am 08.07.2015 zuletzt geänderten Fassung beschlossen. Eine Änderung der Satzung wurde insbesondere deshalb notwendig, weil der Verband mit Wirkung vom 01.06.2021 Träger des Naturparks Knüll geworden ist.
Neuenstein, 24.03.2022
gez. Dr. Nico Ritz Verbandsvorsitzender
Genehmigung
Aufgrund des §21 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBI. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBI. S. 416), wird die am 13. Juli 2021 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Knüllgebiet beschlossene Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbands „Knüllgebiet“ aufsichtsbehördlich genehmigt.
Kassel, 23. Februar 2022
RPKS-Z5-03 m 10/6-2017/1
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag: gez. Tampe