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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. 

Der Haushaltsplan 2026 ist auf der Homepage unter folgendem Link öffentlich einsehbar: 

https://www.naturpark-knuell.de/zweckverband-knuellgebiet2/haushalt

Die auszulegenden Unterlagen sind auch hier einzusehen:

Neuenstein, 15. Dezember 2025
gez. Dr. Nico Ritz

Verbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2024

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet hat gemäß § 114 Absatz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) am 20. November 2025 den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss 2024 beschlossen und dem Verbandsvorstand die Entlastung erteilt. 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Schwalm-Eder-Kreises vom 01. Oktober 2025 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 enthält folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse kann bestätigt werden, dass der Jahresabschluss 2024 des Zweckverbandes Knüllgebiet den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage."

II. Bekanntmachung des Jahresabschluss 2024 

Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss 2024 sowie die Entlastung des Verbandsvorstands wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gemacht. 

III. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss 2024 des Zweckverbands Knüllgebiet einschließlich des Rechenschaftsberichts liegt gemäß § 114 Absatz 2 HGO zur öffentlichen Einsicht bereit. Die Unterlagen können auf der Internetseite www.knuell.de eingesehen werden. Neuenstein, 24. November 2025 Der Verbandsvorsitzende Dr. Nico Ritz

Jahresabschluss 2024

Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtsnahme vom 9. bis 17. Dezember 2024 in der Geschäftstelle des Zweckverbands Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind auch hier einzusehen: 

Neuenstein, 28. November 2024
gez. Dr. Nico Ritz

Verbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung Jahresabschlüsse 2022 und 2023

Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 des Zweckverbands Knüllgebiet mit den Rechenschaftsberichten liegen gemäß § 114 Absatz 2 HGO zur Einsichtnahme vom 9. bis 17. Dezember 2024 während der Öffnungszeiten öffentlich in den Räumen der Geschäftsstelle des Zweckverbands Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein aus.

Die Jahresabschlüsse sind auch hier einzusehen:

2023

2022

Neuenstein, 28.11.2024

gez. Dr. Nico Ritz

Verbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtsnahme vom 11. Dezember 2023 bis 19. Dezember in der Geschäftstelle des Zweckverbandes Knüllgebiet, Schlossbergweg 2, 36286 Neuenstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Die auszulegenden Unterlagen sind auch hier einzusehen:

Neuenstein, 30. November 2023
gez. Dr. Nico Ritz, Verbandsvorsitzender

Amtliche Bekanntmachung zur Satzungsänderung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Knüllgebiet hat in ihrer Sitzung am 13.07.2021 gemäß §21 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit eine Änderung der Satzung des Zweckverbands Knüllgebiet vom 01. September 1996 in der am 08.07.2015 zuletzt geänderten Fassung beschlossen. Eine Änderung der Satzung wurde insbesondere deshalb notwendig, weil der Verband mit Wirkung vom 01.06.2021 Träger des Naturparks Knüll geworden ist.

Neuenstein, 24.03.2022
gez. Dr. Nico Ritz Verbandsvorsitzender

Genehmigung

Aufgrund des §21 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. Dezember 1969 (GVBI. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und anderer Rechtsvorschriften vom 11.12.2019 (GVBI. S. 416), wird die am 13. Juli 2021 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Knüllgebiet beschlossene Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbands „Knüllgebiet“ aufsichtsbehördlich genehmigt.

Kassel, 23. Februar 2022
RPKS-Z5-03 m 10/6-2017/1
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag: gez. Tampe